FMH Geschäftsbericht
Geschäftsbericht 2018

05

Tarif-

autonomie

Bericht lesen
05

Tarifautonomie

Die Abrechnung ambulanter ärztlicher Leistungen wird mit der Tarifstruktur TARMED (tarif médical) abgewickelt. Als national einheitliche ambulante Tarifstruktur wurde der TARMED im Jahr 2004 in der gesamten Schweiz in Kraft gesetzt. Grundlage des ambulanten Tarifs bilden Daten aus den späten 1990er-Jahren. Der Revisionsbedarf ist unbestritten, denn seit über 10 Jahren ist dieser nicht entscheidend weiterentwickelt und an die heutigen Gegebenheiten angepasst worden.

In den Jahren 2014 und 2018 hat der Bundesrat wegen der nur schleppenden Fortschritte der TARMED-Revision zwei Mal in den bestehenden Tarif eingegriffen. Der Bundesrat hat dabei seine subsidiäre Kompetenz wahrgenommen, bei fehlender Sachgerechtigkeit in den Tarif eingreifen zu können. Im Jahr 2018 hat er zusätzlich das Ziel verfolgt, 470 Millionen Franken an Kosten einzusparen.

Seit der Ablehnung des Revisionsvorschlags im Jahr 2016 durch alle Tarifpartner bestehen seitens Bundesrat und Parlament zahlreiche Bestrebungen, die Tarifpartnerschaft durch eine hoheitliche Regelung zu ersetzen. Mit dem zweiten bundesrätlichen Tarifeingriff hat der Bundesrat im Jahr 2018 de facto bereits einen Amtstarif geschaffen.

Mit dem Massnahmenpaket 1 zur Kostendämpfung will der Bundesrat nun seine Kompetenzen nochmals erweitern: Erstens möchte er die Grundsätze betreffend Form und Betrieb einer gemeinsamen Organisation der Tarifpartner zur Pflege des ambulanten Tarifs vorgeben. Das widerspricht dem Grundsatz der Tarifautonomie. Und zweitens sollen dem Bundesrat künftig alle Daten zur Verfügung gestellt werden, die zur Festlegung, Anpassung und Genehmigung von ambulanten Tarifen notwendig sind.

Somit würde das heute subsidiäre System, bei welchem der Bundesrat erst dann in die Tarifautonomie eingreift, wenn die Tarifverhandlungen scheitern, zugunsten eines Staatstarifs aufgegeben werden. Beides kann und darf nicht im Interesse der FMH sein. Wer Autonomie will, hat nicht nur Handlungsfreiheit und Rechte, sondern auch Pflichten. Und diese bestehen unter anderem darin, die ambulante Tarifstruktur zu revidieren.

Deshalb stand auch das Jahr 2018 ganz im Zeichen der Tarifrevision. Die Ärzteschaft hat mit der Zustimmung zum ärzteinternen Revisionsvorschlag TARCO im Mai 2018 und mit dem JA zur mit den Tarifpartnern verhandelten Leistungsstruktur im Oktober 2018 ein sehr deutliches Zeichen gesetzt. Wir stehen zur Tarifautonomie! JA zur Tarifrevision!